Christian Hochgrebe übernimmt den Vorsitz im Verwaltungsrat der GGL und bereitet die Evaluation des GlüStV 2021 vor
Geschrieben von Leon Vogel · 10.7.2026

Christian Hochgrebe übernimmt den Vorsitz im Verwaltungsrat der GGL und bereitet die Evaluation des GlüStV 2021 vor

Die Ernennung und ihre zeitliche Einordnung
Christian Hochgrebe, Staatssekretär für Inneres in Berlin, hat am 1. Juli 2026 den Vorsitz im Verwaltungsrat der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder übernommen, während die Behörde die Vorbereitungen für die erste gesetzlich vorgeschriebene umfassende Evaluation des Glücksspielstaatsvertrags 2021 abschließt. Die Evaluation muss bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen sein und richtet sich auf die Ziele des Spielerschutzes, der Kanalisierung der Nachfrage in den legalen Markt sowie der Bekämpfung illegalen Glücksspiels. Hochgrebe tritt damit in eine Position ein, die unmittelbar mit der Koordination der föderalen Aufsichtsbehörden verbunden ist und die strategische Ausrichtung der GGL in dieser Phase bestimmt.
Aufgaben des Verwaltungsrats unter neuer Leitung
Der Verwaltungsrat der GGL koordiniert die gemeinsamen Aufgaben der Länder im Bereich der Glücksspielaufsicht, und Hochgrebe übernimmt diese Verantwortung zu einem Zeitpunkt, an dem die Behörde Daten und Berichte für die anstehende Bewertung zusammenführt. Die Länder haben die Evaluation im GlüStV 2021 verankert, sodass die GGL als zentrale Institution die erforderlichen Analysen und Abstimmungen organisiert. Beobachter der Behördenstruktur stellen fest, dass der Wechsel im Vorsitz die Kontinuität der Arbeit sicherstellt, während die Frist für den Abschlussbericht näher rückt.
Vorbereitung auf die gesetzliche Evaluation
Die GGL sammelt seit Monaten Informationen zu den Wirkungen des Vertrags, darunter Statistiken zu lizenzierten Anbietern, Maßnahmen gegen illegale Angebote und Entwicklungen beim Spielerschutz. Die Evaluation erfordert eine systematische Prüfung, ob die gesetzten Ziele erreicht wurden, und Hochgrebe wird als neuer Vorsitzender die Sitzungen leiten, in denen diese Ergebnisse diskutiert und bewertet werden. Die offizielle Website der Behörde GGL stellt in diesem Zusammenhang aktuelle Hinweise zur Verfügung, die als Grundlage für die Berichterstattung dienen.
Die Länder haben die GGL mit der Durchführung der Evaluation beauftragt, sodass der Verwaltungsrat unter Hochgrebe die Abstimmung zwischen den einzelnen Aufsichtsbehörden organisiert. Forscher und Mitarbeiter der Behörden arbeiten an der Zusammenstellung von Berichten, die sowohl quantitative Daten zu Marktanteilen als auch qualitative Bewertungen von Schutzmechanismen enthalten. Die Frist bis Ende Dezember 2026 setzt einen klaren Zeitplan, innerhalb dessen alle relevanten Unterlagen fertiggestellt und den zuständigen Ministerien der Länder vorgelegt werden müssen.

Relevanz für die Glücksspielregulierung in Deutschland
Der GlüStV 2021 hat bundesweit einheitliche Regelungen für Online-Glücksspiel und Sportwetten eingeführt, und die bevorstehende Evaluation soll zeigen, inwieweit diese Regelungen die angestrebten Effekte erzielen. Hochgrebe bringt als Staatssekretär für Inneres Erfahrungen aus der Berliner Landesverwaltung mit, die bei der Koordination der 16 Länder von Nutzen sind. Die GGL hat in den vergangenen Jahren bereits Bußgelder und Werberichtlinien erlassen, deren Wirkung nun ebenfalls in die Bewertung einfließt. Die Ergebnisse der Evaluation können zu Anpassungen des Vertrags führen, die dann wiederum von den Landesparlamenten beschlossen werden müssen.
Strukturelle Einbettung der GGL
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder ist als Anstalt des öffentlichen Rechts organisiert und untersteht dem Verwaltungsrat, der sich aus Vertretern der Länder zusammensetzt. Mit dem Wechsel im Vorsitz am 1. Juli 2026 wird sichergestellt, dass die Entscheidungsprozesse während der Evaluationsphase ohne Unterbrechung fortgesetzt werden können. Die Behörde hat bereits in früheren Berichten auf die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit mit den Landesbehörden hingewiesen, und Hochgrebe wird diese Linie fortsetzen. Die gesetzliche Vorgabe zur Evaluation bis Dezember 2026 bindet alle Beteiligten an einen verbindlichen Zeitplan, der keine Verzögerungen zulässt.
Zusammenfassung
Die Übernahme des Vorsitzes durch Christian Hochgrebe am 1. Juli 2026 markiert den Beginn der finalen Phase der Vorbereitungen auf die erste umfassende Evaluation des GlüStV 2021. Die GGL wird unter seiner Leitung die erforderlichen Daten und Analysen koordinieren, um den Bericht bis zum 31. Dezember 2026 vorlegen zu können. Die Themen Spielerschutz, Kanalisierung der Nachfrage und Bekämpfung illegalen Glücksspiels stehen dabei im Mittelpunkt der Bewertung. Die Strukturen der föderalen Aufsicht bleiben unverändert, während der neue Vorsitzende die Sitzungen des Verwaltungsrats leitet und die Abstimmung mit den Ländern sicherstellt. Die Ergebnisse der Evaluation werden die Grundlage für mögliche Weiterentwicklungen der Glücksspielregulierung in Deutschland bilden.